Informationen für Tierhalter

Alles Rund um Gebühren, Impfungen, Medikamente und stationäre Aufenthalte

Mit diesem Wegweiser möchten wir Ihnen einige wichtige Informationen über unsere Tierklinik geben um den Aufenthalt bei uns für Sie und Ihr Tier so angenehm und effektiv wie möglich zu gestalten

Die Gebühren für tierärztliche Leistungen sind durch die Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) gesetzlich geregelt
Wir beraten Sie ausführlich und individuell über die diagnostischen und therapeutischen Schritte für Ihr Tier und informieren über zu erwartende Kosten.

In Einzelfällen können sich manchmal erst während einer diagnostischen Maßnahme oder Operation Veränderungen zeigen, die behandlungsbedürftig sind. In diesem Fall versuchen wir Sie zeitnah zu informieren.

Die Berechnung der Leistungen erfolgt nach Maßgabe der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT). Die Gebührenordnung für Tierärzte ist eine von der Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates verabschiedete Rechtsverordnung.

Von Geburt an sind Mensch und Tier tagtäglich einer Vielzahl von Infektionserregern ausgesetzt. Um sich dagegen zu schützen, bildet der Organismus Abwehrstoffe (Antikörper). In der Regel kann der Körper sich so gegen die meisten Infektionen effektiv zur Wehr setzen.

Bei besonders aggressiven Erregern reicht diese normale Abwehrbereitschaft nicht und es kommt zu lebensbedrohenden Erkrankungen. Erst Schutzimpfungen ermöglichen dem Organismus kontrolliert spezifische Antikörper zu bilden, um im Infektionsfall gegen solche aggressiven Keime gewappnet zu sein. Hierzu werden dem Körper abgetötete oder abgeschwächte Infektionserreger zugeführt.

Grundimmunisierung:

Die Grundimmunisierung ermöglicht dem Körper den erstmaligen Aufbau eines Impfschutzes gegen bestimmte Krankheiten durch Bildung von spezifischen Antikörpern. Viele der Schutzimpfungen müssen für eine vollständige Grundimmunisierung nach drei bis vier Wochen wiederholt werden, damit ein belastbarer Impfschutz erreicht wird.

Welpen erhalten einen gewissen Schutz über die Muttermilch, so dass sie nach der Geburt normalerweise ausreichend geschützt sind. Dieser Schutz hält allerdings nur wenige Wochen an. Aus diesem Grund sollten Jungtiere frühzeitig durch Impfungen zur Bildung eigener spezifischer Antikörper angeregt werden. Zwischen der siebten und zehnten Lebenswoche werden Jungtiere im allgemeinen erstmalig geimpft. Drei bis vier Wochen später muss die Grundimmunisierung durch eine zweite Impfung ergänzt werden.
In jüngeren Untersuchungen hat sich gezeigt, dass der optimale Impfschutz für Jungtiere zu erzielen ist, wenn das Immunisierungsschema bis in die 15. bis 16. Lebenswoche fortgeführt wird. So kann es je nach Beginn des Impfschemas notwendig sein drei Impfungen durchzuführen.
Impfpass:

Bei der ersten Impfung erhält Ihr Tier einen Impfpass. In ihm werden sämtliche Impfungen sowie die Daten zur Identität des Tieres eingetragen. Auch der nächste Impftermin ist dort ersichtlich. Bewahren Sie bitte den Impfpass sorgfältig auf.

Wiederholungsimpfungen:

In regelmäßigen Abständen sollten bestimmte Wiederholungsimpfungen vorgenommen werden, da die Schutzwirkung von Impfungen zeitlich unterschiedlich ist. Nach einer korrekten Grundimmunisierung ist die Schutzwirkung von manchen Impfungen länger, als man früher angenommen hat.
Deshalb wird je nach Lebenssituation und Immunstatus für jedes Tier ein individueller Impfplan besprochen.
Reisen mit Tier:

Beim grenzüberschreitenden Verkehr mit Ihrem Hund oder Ihrer Katze benötigen Sie den Impfpass zum Nachweis der Schutzimpfungen. Die Einreisebestimmungen für Tiere können länderspezifisch sehr unterschiedlich sein. Sprechen Sie uns bitte an, wenn Sie Fragen zum Impfschutz Ihres Tieres haben oder wenn Sie mit Ihrem Tier ins Ausland fahren möchten. Insbesondere in südlichen Ländern ist es außerdem wichtig, das Tier vor lokal vorkommenden Infektionen, den sogenannten „Reisekrankheiten“ zu schützen.

Medikamente aus unserer tierärztlichen Apotheke können für Tiere, die bei uns in Behandlung sind, während der Öffnungszeiten an der Rezeption abgeholt werden. Tiernahrung und nach tierärztlicher Verschreibung benötigtes Spezialfutter erhalten Sie ebenfalls während der Öffnungszeiten.

Die stationäre Aufnahme ist in den meisten Fällen medizinisch indiziert. Sie dient auch der Vorbereitung weiterführender Diagnostik und der zügigen Einleitung einer adäquaten Therapie. Die Überwachung und die Betreuung unserer stationären Patienten beinhaltet häufig als wichtiges Element die intravenöse Dauertropfinfusions- und Injektionstherapie. Dabei versuchen wir, den Aufenthalt für unsere Patienten so kurz und angenehm wie möglich zu gestalten. Manchmal ist es dennoch nicht möglich, die notwendige Dauer der stationären Behandlung für einen Patienten vorauszusagen.

Unsere Klinik verfügt über eine Hundestation, eine Katzenstation, eine Heimtierstation, eine Station für infektiöse Patienten sowie Therapieplätze für Intensiv- und Notfallpatienten mit entsprechenden Ausstattungen